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Amtliche Statistik zeigt: Strafverfolger hacken jährlich Hunderte Endgeräte

In Hunderten Fällen haben Ermittler von Bund und Ländern im vergangenen Jahr Endgeräte verdächtiger Personen gehackt. Das geht aus einer Statistik hervor, die der Bund veröffentlicht hat.

3 Min.
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Die etablierten Methoden, verschlüsselte und unverschlüsselte Kommunikation abzuhören, sind den EU-Ermittlungsbehörden zu aufwendig. (Foto: Brian A. Jackson / Shutterstock)

Erstmals hat das Bundesamt für Justiz offiziell eine Statistik vorgelegt, die aufzeigt, in welchem Maße in Deutschland Programme zur sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und zur Onlinedurchsuchung – die sogenannten Staatstrojaner – eingesetzt werden. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Quellen-TKÜ 380-fach eingesetzt

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In knapp 600 Verfahren war demnach der Einsatz der Staatstrojaner autorisiert worden. In lediglich 380 Verfahren wurden die Trojaner schlussendlich eingesetzt. Dabei erwiesen sich besonders drei Bundesländer als aktiv, während sich sechs Bundesländer und die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr nicht als Hacker betätigten.

Wie das Bundesamt für Justiz erläutert, kamen die Trojaner vornehmlich im Umfeld der Ermittlungen wegen Drogenkriminalität zum Einsatz. Dabei taten sich besonders die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern mit 95, Niedersachsen mit 89 und Sachsen mit 76 Verfahren hervor.

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Aus der reinen Zahl der Verfahren lassen sich keine direkten Rückschlüsse auf die Zahl der gehackten Endgeräte ziehen, denn eine einzelne Anordnung kann „zur Überwachung mehrerer Rufnummern oder Kennungen ermächtigt haben, sodass die Anzahl der ausgewiesenen Anordnungen nicht identisch ist mit der Anzahl überwachter Rufnummern oder sonstiger Kennungen“, so das Bundesamt.

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Einfache Überwachung in rund 18.000 Fällen genehmigt

Neben der sogenannten Quellen-TKÜ, die vor allem für das Abhören verschlüsselter Kommunikation eingesetzt wird, kommen weichere Methoden zum Einsatz, wenn es darum geht, unverschlüsselte Kommunikation abzuhören oder mitzulesen. Solche einfachen Überwachungsanordnungen wurden 2019 in Deutschland 18.225 Mal ausgestellt. Betroffen waren 5.252 unterschiedliche Strafverfahren.

Onlinedurchsuchung, die Ultima Ratio

Das schärfste Schwert im Waffenarsenal der Ermittler ist die Onlinedurchsuchung, die sich daher auch an den schärfsten juristischen Bedingungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit messen lassen muss. Hier geht es nicht nur darum, die laufende Kommunikation mitzuhören oder mitzulesen. Bei der Onlinedurchsuchung ist auch der Zugriff auf die gespeicherten Daten des fraglichen Geräts zulässig.

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Da dieses Verfahren die höchsten juristischen Hürden nehmen muss, verwundert es nicht, dass im vergangenen Jahr lediglich zwanzig solcher Eingriffe beantragt und letztlich nur zwölf auch tatsächlich durchgeführt wurden. Hier scheint Bayern mit sechs Verfahren eine Art Onlinedurchsuchungs-Hotspot gewesen zu sein. Kein anderes Bundesland setzte öfter als in zwei Verfahren auf dieses Instrument.

Geringe Anwendungsquote kein Indiz für geringen Ermittlungsbedarf

Die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sowie der Generalbundesanwalt haben ausweislich der amtlichen Statistik (PDF-Download) weder die Quellen-TKÜ noch die Onlinedurchsuchung eingesetzt. Das dürfte allerdings nicht daran liegen, dass die dortigen Ermittlungsbehörden über einen geringeren Bedarf verfügen würden.

Vielmehr sind die gängigen Methoden der Online-Aufklärung in den Ermittlungsbehörden nicht sonderlich beliebt. Sie gelten als überaus aufwendig und mit technischen Schwierigkeiten behaftet. Tatsächlich sollen die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung aus diesem Grund auf wenige Fallkonstellationen beschränkt sein, bei denen sie tatsächlich sinnvoll zum Einsatz kommen können.

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Das dürfte der Grund für die jüngst beschlossene Initiative der EU-Innenminister sein, künftig die Anbieter von Messenger-Diensten zu verpflichten, ihre Dienste für Ermittler zugänglich zu gestalten. Zunächst war gefordert worden, auf sichere Verschlüsselung gleich ganz zu verzichten. Diese Forderung enthält das Papier der Innenminister allerdings nicht.

Dort heißt es unverbindlich: „In enger Abstimmung mit den Diensteanbietern, anderen einschlägigen Interessenträgern und allen einschlägigen zuständigen Behörden sollten technische und operative Lösungen, die in einem auf den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit beruhenden Regelungsrahmen verankert sind, entwickelt werden; es sollte jedoch keine einheitliche vorgeschriebene technische Lösung für den Zugang zu verschlüsselten Daten geben.“

Nur hinsichtlich der Backdoors hatte sich die Bundesregierung Mitte November festgelegt. Die soll es nicht geben.

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Dein t3n-Team

Felix A.

Immer wieder erschütternd, aber leider keine Neuigkeit, s. Veröffentlichungen der „Freiheit statt Überwachung“-AktivistInnen. Erschütternd, weil uns die entsprechenden Durchsuchungsgesetze unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung verkauft wurden; damals, als „Stasi 2.0“- und „Zensursula“-Shirt-TrägerInnen milde belächelt wurden…

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